Die Privatnutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen sowie deren Überlassung an Arbeitnehmer ist nach wie vor –
auch im Bereich des Steuerrechts – ein Dauerbrenner.
Im Laufe der letzten Jahre sind Elektrofahrräder immerpopulärer geworden. Bereits zu Anfang des Jahres 2017 besaßen 2,3 Millionen Haushalte in Deutschland mindestens ein Elektrofahrrad.